Ein verunfalltes Fahrzeug erzielt bei einem späteren Verkauf einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz, also die Wertminderung, ist ein zu erstattender Schaden. Dieser Minderungsbetrag wird vom unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert dargestellt.
Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Minderwert entstehen.
Fahrzeugschaden * E-Bike / E-Roller * Gutachten * Haftpflichtschaden * Kaskoschaden * Fahrzeugschaden * Totalschaden * Restwert * Wertminderung * Reparatur