Wenn Sie selbst einen Unfall/Schaden verursacht haben oder der Verursacher nicht benennbar ist so kann Ihre eigene Versicherung die Schadenskosten übernehmen, es liegt in diesem Fall also ein Kaskoschaden vor.
Aber Achtung, hier gelten die individuellen Versicherungsbedingungen eines jeden einzelnen Versicherungsnehmers.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich immer nach den Versicherungsbedingungen. In den meisten Fällen ist auch eine sogenannte Selbstbeteiligung bei Schadensansprüchen vereinbart. Fragen sie vor Beauftragung eines Gutachters bei ihrer Versicherung nach.
Fahrzeugschaden * E-Bike / E-Roller * Gutachten * Haftpflichtschaden * Kaskoschaden * Fahrzeugschaden * Totalschaden * Restwert * Wertminderung * Reparatur