Der Restwert von einem Fahrzeug ist der Betrag, den dieses beim Verkauf im nicht reparierten Zustand noch einbringen würde. Nach einem Unfall kann der Restwert aufgrund einer Wertminderung deutlich sinken.
Der noch vorhandene Wert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung der Schäden und der örtlichen Marktgegebenheiten auf Grundlage konkreter Angebote ermittelt.
Bei einer Entschädigungszahlung wird der Restwert angerechnet und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Fahrzeugschaden * E-Bike / E-Roller * Gutachten * Haftpflichtschaden * Kaskoschaden * Fahrzeugschaden * Totalschaden * Restwert * Wertminderung * Reparatur