Der geschädigte Eigentümer kann frei wählen, ob er sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lässt oder ob er selber reparieren möchte. Es werden lediglich die Stundensätze bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) bei der die Reparaturkosten als Nettobetrag (ohne MwSt.) dann ohne Reparatur erstattet werden.
Fahrzeugschaden * E-Bike / E-Roller * Gutachten * Haftpflichtschaden * Kaskoschaden * Fahrzeugschaden * Totalschaden * Restwert * Wertminderung * Reparatur