Fahrzeugschaden / Unfall?
Das ist ärgerlich, ein Schaden ist entstanden. Aber jetzt tief Luft holen, denn nun steht die Schadensabwicklung im Vordergrund.
Sie als geschädigter Eigentümer eines unfallbeschädigten Fahrzeugs können zwischen einer konkreten Schadensabrechnung mit Vorlage einer Rechnung oder einer fiktiven Abrechnung auf Basis eines Gutachtens wählen.
Was im Einzelfall das Sinnvollste ist? Der Kfz-Sachverständige wird sie, eventuell zusammen mit ihrem Anwalt beraten, um die richtige Wahl zu treffen.
Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert - all dies sind wichtige Informationen und Zahlen, aus denen der Ersatzanspruch ermittelt wird. Aber auch weitere Positionen, wie Nutzungsausfall, Mietwagen etc., sollten nicht vernachlässigt werden. Kosten und Aufwendungen die bei der Versicherung nicht geltend gemacht werden können auch nicht erstattet werden.
Vergessen Sie nicht einen Unfallbericht über den Unfallhergang zu erfassen. Dieser wird Ihnen helfen die Schadenregulierung schneller abzuwickeln.
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