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GAS-Prüfung

GAS-Prüfung nach G607
GAS-Prüfung nach G608 


Ist diese GAS-Prüfung Pflicht?
Für die Hauptuntersuchung (HU) benötigt man die Gasprüfung für Wohnwagen nicht.
Für Wohnmobile aber schon, da diese eine Gas-/ Heizungsanlage haben, die im direkten Kontakt zum Wohnraum und der Fahrerkabine steht. Die Gasprüfung für privat genutzte Wohnwagen/ Wohnmobile muss alle 24 Monate erneuert werden.
Nach einem Umbau oder der Reparatur an der Gasanlage ist eine erneute Prüfung durch einen Sachverständigen in jedem Fall Pflicht.

Warum sollte ich immer eine GAS-Prüfung machen lassen?
Viele Campingplätze lassen einen Aufenthalt nur mit gültiger Prüfplakette zu. Außerdem besteht für den Betreiber eines Wohnwagens kein Versicherungsschutz, sollte es zu einem Schadensfall kommen.
Grundsätzlich kann nur mit einer gültigen Prüfbescheinigung nachgewiesen werden, das die Gasanlage ordnungsgemäß betrieben wird.


Jetzt, hier direkt telefonisch einen Termin für ihre Gasprüfung vereinbaren. 


04121 2305079


Kosten:
Wohnmobil/Wohnwagen: GAS-Prüfung G607 inkl. Plakette 50,- EUR

 
 
 
 
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