Der Verursacher ist verpflichtet, dem Geschädigten den verursachten Schaden zu ersetzen.
In diesem Fall spricht man von einem Haftpflichtschaden. Der Geschädigte ist wirtschaftlich so zu stellen, als ob der Unfall/Schaden nicht eingetreten wäre. Beim Haftpflichtschadensfall werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die per Gesetz durch den Unfallgegner bzw. durch dessen Haftpflichtversicherung reguliert werden. Der Umfang der Ersatzansprüche richtet sich nach dem Schadensersatzrecht.
Die vertraglichen Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon unabhängig.
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